Aktuelles

Informationsbrief März 2023

27.02.2023 - 13:52 Uhr

Informationsbrief März 2023

Inhalt

  1. Solidaritätszuschlag für die Jahre 2020 und 2021 (noch) nicht verfassungswidrig
  2. Veräußerung/Aufgabe eines Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge
  3. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen
  1. Handel auf Internetplattformen wie eBay – Neue Meldepflicht für Betreiber ab 2023
  2. Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen
  3. Erlass von Grundsteuer wegen Ertragsminderung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Fr. 10.03. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.03.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.03.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
13.03.
  Umsatzsteuer 13.03.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Februar 2023

30.01.2023 - 14:23 Uhr

Informationsbrief Februar 2023

Inhalt

  1. Steuerliche Änderungen zum Arbeitszimmer ab 01.01.2023
  2. Taxi kein „öffentliches“ Verkehrsmittel
  3. Unterhaltsaufwendungen: Anrechnung von Ausbildungshilfen und negativen Einkünften
  4. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
  1. Überblick Jahressteuergesetz 2022
  2. Lohnsteuerbescheinigungen 2022
  3. Überlassung einer Wohnung als Trennungsunterhalt
  4. Besteuerung der Erdgas-Wärme-Soforthilfe
  5. Kürzung des Werbungskostenabzugs bei Stipendium
  6. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2023

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Fr. 10.02. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.02.
  Umsatzsteuer 13.02.
Mi. 15.02. Gewerbesteuer 20.02.
  Grundsteuer 20.02.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Januar 2023

23.12.2022 - 10:40 Uhr

Informationsbrief Januar 2023

Inhalt

  1. Sachbezugswerte 2023 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. Sanierungsaufwendungen nach Entnahme einer Wohnung
  3. Inflationsausgleichsgesetz: Änderungen für die Jahre 2022, 2023 und 2024
  1. Gewerbliche Tätigkeit einer im Übrigen freiberuflichen oder vermögensverwaltenden Personengesellschaft
  2. Unterhaltsleistungen an ehemalige Lebensgefährtin
  3. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2023

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10.01. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.01.
  Umsatzsteuer 13.01.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.