Aktuelles

Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachten und ein glückliches, gesundes neues Jahr 2026! Vielen Dank für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in diesem Jahr.

22.12.2025 - 11:33 Uhr

Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse

Informationsbrief Januar 2026

19.12.2025 - 09:08 Uhr

Informationsbrief Januar 2026

Inhalt

  1. Sachbezugswerte 2026 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. Pauschalabfindungen für Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
  3. Gesellschafter-Geschäftsführer: Keine ausdrücklich gestattete PKW-Privatnutzung
  1. Steuerliche Berücksichtigung von durch Dritte bezahlten Aufwendungen
  2. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2026

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12.01. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.01.
  Umsatzsteuer 15.01.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Dezember 2025

28.11.2025 - 08:22 Uhr

Informationsbrief Dezember 2025

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
  2. Ab 2026: Steuerliche Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter
  3. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. anlässlich von Betriebs- oder Weihnachtsfeiern)
  4. Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Ehegatte
  1. Vorlage von E-Mails im Rahmen von Betriebsprüfungen
  2. Ortsübliche Vermietungszeit bei einer Ferienwohnung
  3. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung und Überschusseinkünften

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10.12. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag2
15.12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15.12.
  Umsatzsteuer 15.12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.