Aktuelles

Informationsbrief April 2025

28.03.2025 - 11:39 Uhr

Informationsbrief April 2025

Inhalt

  1. Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs bei Zahlung in die Erhaltungsrücklage
  2. Freibetrag für Bonuszahlungen von Krankenkassen
  3. Keine Besteuerung einer Abfindung an weichenden Wohnungsmieter
  4. Veräußerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft
  1. Fitnessstudiobeiträge bei Funktionstraining nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen
  2. Umsatzsteuer bei Erträgen aus strafbaren Handlungen
  3. Verdienstausfallentschädigung einer Versicherung – Spätere Erstattung der Steuerlast
  4. Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen
  5. Besonderes Verlustausgleichsverbot bei Termingeschäften abgeschafft

Allgemeine Steuerzahlungstermine im April

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 10.04. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.04.
  Umsatzsteuer 14.04.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief März 2025

28.02.2025 - 08:35 Uhr

Informationsbrief März 2025

Inhalt

  1. Aufteilung eines Kaufpreises auf Gebäude und Grund und Boden
  2. Verteilung einer Leasing-Sonderzahlung bei Reisekosten
  3. Erlass von Grundsteuer wegen Ertragsminderung
  1. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
  2. Erbschaftsteuer: Freibetrag bei Verzicht des Vaters auf gesetzliches Erbrecht
  3. Vernichtung von Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 10.03. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.03.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.03.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
13.03.
  Umsatzsteuer 13.03.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Februar 2025

03.02.2025 - 08:07 Uhr

Informationsbrief Februar 2025

Inhalt

  1. Teilentgeltliche Übertragung einer Immobilie als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 EStG?
  2. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
  3. Abschluss einer energetischen Maßnahme bei Ratenzahlung
  1. Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung
  2. Lohnsteuerbescheinigungen 2024
  3. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Voraus -zahlungen 2025
  4. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  5. Einkommensteuersenkung für 2024 bis 2026

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 10.02. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.02.
  Umsatzsteuer 13.02.
Mo. 17.02. Gewerbesteuer 20.02.
  Grundsteuer 20.02.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.