Aktuelles

Informationsbrief März 2024

27.02.2024 - 14:24 Uhr

Informationsbrief März 2024

Inhalt

  1. Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung?
  2. Veräußerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft
  3. Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit – Regelung verfassungswidrig?
  1. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen
  2. Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge
  3. Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrags
  4. Erlass von Grundsteuer wegen Ertragsminderung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11.03. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.03.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.03.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14.03.
  Umsatzsteuer 14.03.

 Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Januar 2024

27.12.2023 - 09:21 Uhr

Informationsbrief Januar 2024

Inhalt

  1. Sachbezugswerte 2024 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. Steuerfreie Zuschüsse zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln – Deutschlandticket
  3. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  1. Umsatzsteuer: Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts bei Überweisungen
  2. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2024

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar 

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10.01. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.01.
  Umsatzsteuer 15.01.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Dezember 2023

27.11.2023 - 11:23 Uhr

Informationsbrief Dezember 2023

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
  2. Aus- und Weiterbildungskosten der eigenen Kinder als Betriebsausgaben
  3. Wertfeststellungen für Erbschaftsteuer bindend
  4. Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
  1. Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler
  2. Unterbringung in einer Wohngemeinschaft als außergewöhnliche Belastung
  3. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung mit Überschusseinkünften

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11.12. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14.12.
  Umsatzsteuer 14.12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.