Aktuelles
Informationsbrief Mai 2020
24.04.2020 - 10:28 Uhr
Inhalt
|
|
Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai
| Fälligkeit | Ende der Schonfrist | |
| Mo. 11.05. | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
14.05. |
| Umsatzsteuer | 14.05. | |
| Fr. 15.05. | Gewerbesteuer | 18.05. |
| Grundsteuer | 18.05. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Informationsbrief April 2020
30.03.2020 - 10:56 Uhr
Inhalt
|
|
Allgemeine Steuerzahlungstermine im April
| Fälligkeit | Ende der Schonfrist | |
| Di. 14.04. | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
17.04. |
| Umsatzsteuer | 17.04. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Informationsbrief März 2020
28.02.2020 - 10:59 Uhr
Inhalt
|
|
Allgemeine Steuerzahlungstermine im März
| Fälligkeit | Ende der Schonfrist | |
| Di. 10.03. | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
13.03. |
| Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
13.03. | |
| Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag |
13.03. | |
| Umsatzsteuer | 13.03. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse