Aktuelles

Informationsbrief Oktober 2025

29.09.2025 - 10:24 Uhr

Informationsbrief Oktober 2025

Inhalt

  1. Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995 – Zurückweisung von Einsprüchen
  2. Dienstwagen und berufliche Nutzung eines Privatwagens
  3. Fahrtkosten bei erster Tätigkeitsstätte
  4. Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei eingetragenem Wohnrecht
  1. Rückwirkender Wegfall der Steuer – Irrtum über Steuerfolgen bei Ehevertrag
  2. Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
  3. Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende bezahlen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Fr. 10.10. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.10.
  Umsatzsteuer 13.10.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief September 2025

01.09.2025 - 08:55 Uhr

Informationsbrief September 2025

Inhalt

  1. Steuerliches Investitionssofortprogramm in Kraft
  2. Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten – Begünstigte Aufwendungen
  3. Privates Veräußerungsgeschäft im Zusammenhang mit einem Wohnmobil steuerpflichtig?
  4. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EUMitgliedstaaten
  1. Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler
  2. Aufwendungen für die eigene Beerdigung
  3. Fahrten zu vermieteten Wohnungen als Werbungskosten
  4. Künstlersozialabgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9%
  5. Doppelte Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

Allgemeine Steuerzahlungstermine im September

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10.09. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.09.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.09.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15.09.
  Umsatzsteuer 15.09.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief August 2025

28.07.2025 - 09:31 Uhr

Informationsbrief August 2025

Inhalt

  1. Werbungskostenabzugsverbot bei Kapitaleinkünften verfassungsgemäß
  2. Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen nach dem 31.12.2018
  3. Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung einer Immobilie
  4. Kein Vorläufigkeitsvermerk bei Festsetzung des Solidaritätszuschlags
  1. Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“
  2. Gewinnerzielungsabsicht: Vorläufigkeit der Verlustberücksichtigung
  3. Übernahme von Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten bei PKW-Überlassung
  4. Steuerliches Investitionssofortprogramm

Allgemeine Steuerzahlungstermine im August

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11.08. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.08.
  Umsatzsteuer 14.08.
Fr. 15.08. Gewerbesteuer 18.08.
  Grundsteuer 18.08.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.