Aktuelles

Informationsbrief Januar 2023

23.12.2022 - 10:40 Uhr

Informationsbrief Januar 2023

Inhalt

  1. Sachbezugswerte 2023 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. Sanierungsaufwendungen nach Entnahme einer Wohnung
  3. Inflationsausgleichsgesetz: Änderungen für die Jahre 2022, 2023 und 2024
  1. Gewerbliche Tätigkeit einer im Übrigen freiberuflichen oder vermögensverwaltenden Personengesellschaft
  2. Unterhaltsleistungen an ehemalige Lebensgefährtin
  3. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2023

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10.01. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.01.
  Umsatzsteuer 13.01.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit in diesem ereignisreichen Jahr und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2023!

23.12.2022 - 10:30 Uhr

Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse

Informationsbrief Dezember 2022

29.11.2022 - 09:40 Uhr

Informationsbrief Dezember 2022

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2. Weitere steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Krise
  3. Schwerpunkt einer Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer
  4. Höhere Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Immobilien
  5. Änderungen im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022
  1. Doppelte Haushaltsführung: Dienstwagen bei Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer
  2. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  3. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Kein Abzug bei Zahlung über Verrechnungskonto

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12.12. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15.12.
  Umsatzsteuer 15.12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.