Aktuelles
Informationsbrief Januar 2023
23.12.2022 - 10:40 Uhr
Inhalt
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar
Fälligkeit | Ende der Schonfrist | |
Di. 10.01. | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
13.01. |
Umsatzsteuer | 13.01. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit in diesem ereignisreichen Jahr und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2023!
23.12.2022 - 10:30 Uhr
Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse
Informationsbrief Dezember 2022
29.11.2022 - 09:40 Uhr
Informationsbrief Dezember 2022
Inhalt
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember
Fälligkeit | Ende der Schonfrist | |
Mo. 12.12. | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
15.12. |
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
15.12. | |
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag |
15.12. | |
Umsatzsteuer | 15.12. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.