Aktuelles

Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit in diesem ereignisreichen Jahr und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2023!

23.12.2022 - 10:30 Uhr

Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse

Informationsbrief Dezember 2022

29.11.2022 - 09:40 Uhr

Informationsbrief Dezember 2022

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2. Weitere steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Krise
  3. Schwerpunkt einer Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer
  4. Höhere Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Immobilien
  5. Änderungen im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022
  1. Doppelte Haushaltsführung: Dienstwagen bei Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer
  2. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  3. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Kein Abzug bei Zahlung über Verrechnungskonto

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12.12. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15.12.
  Umsatzsteuer 15.12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief November 2022

28.10.2022 - 09:47 Uhr

Informationsbrief November 2022

Inhalt

  1. Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022
  2. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z.B. anlässlich von Betriebs- oder Weihnachtsfeiern)
  3. Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen bei kleinen und mittleren Betrieben – Verlängerte Investitionsfristen
  1. Verlängerung Kurzarbeitergeld
  2. Lohnsteuer-Ermäßigung
  3. Geringwertige Wirtschaftsgüter noch bis Jahresende anschaffen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im November

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 10.11. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.11.
  Umsatzsteuer 14.11.
Di. 15.11. Gewerbesteuer 18.11.
  Grundsteuer 18.11.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.