Aktuelles

Informationsbrief Oktober 2023

29.09.2023 - 09:37 Uhr

Informationsbrief Oktober 2023

Inhalt

  1. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs
  2. Privates Veräußerungsgeschäft nach Grundstücksteilung
  3. Handwerkerleistungen in unentgeltlich überlassener Wohnung
  4. Angemessene Verzinsung bei Gesellschafterkonten
  1. „Essen auf Rädern“: Aufwendungen keine außergewöhnlichen Belastungen
  2. Erbschaftsteuerbefreiung des „Familienheims“ bei Selbstnutzung
  3. Investitionsbeträge und Sonderabschreibungen bei kleinen und mittleren Betrieben – Investitionsfristen beachten

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10.10. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.10.
  Umsatzsteuer 13.10.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief September 2023

29.09.2023 - 09:35 Uhr

Informationsbrief September 2023

Inhalt

  1. Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen durch Mieter
  2. Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit des Kindes
  3. Gewinne aus (Online-)Pokerspielen als gewerbliche Einkünfte
  1. Einkommensteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
  2. Entwurf eines Wachstumschancengesetzes
  3. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten

Allgemeine Steuerzahlungstermine im September

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11.09. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.09.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.09.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14.09.
  Umsatzsteuer 14.09.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief August 2023

31.07.2023 - 09:21 Uhr

Informationsbrief August 2023

Inhalt

  1. Privates Veräußerungsgeschäft: Nutzung durch Eltern des Eigentümers
  2. Bürokratieabbau bei kleinen Photovoltaikanlagen
  3. Exklusive Feier im Zusammenhang mit der Verabschiedung eines Geschäftsführers
  4. Dauernde Berufsunfähigkeit bei Betriebsveräußerung
  1. Abfindung zur Abgeltung von Scheidungsfolgeansprüchen schenkungsteuerpflichtig?
  2. Verzinsung von Kaufpreisraten im Zusammenhang mit der Veräußerung von Privatvermögen
  3. Pensionszahlungen neben laufendem Geschäftsführergehalt
  4. Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im August

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 10.08. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.08.
  Umsatzsteuer 14.08.
Di. 15.08. Gewerbesteuer 18.08.
  Grundsteuer 18.08.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.