Aktuelles

Informationsbrief August 2015

24.07.2015 - 18:50 Uhr

Informationsbrief August 2015

Inhalt

  1. Eingabefehler bei der elektronischen Steuererklärung
  2. Kinderbetreuungskosten – Zahlung auf Empfängerkonto
  3. Nachweis krankheitsbedingter Aufwendungen: Psychotherapeutische Behandlung
  4. Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler
  1. Minderheitsanteile an Komplementär-GmbH kein Betriebsvermögen
  2. Neues Reisekostenrecht: 
    Kürzung der Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung auf Dienstreisen
  3. Kindergeld/Kinderfreibetrag: „Beschäftigungsloses“ Kind
  4. Verbesserung der steuerlichen Familienförderung und Tarifentlastungen ab 2015 beschlossen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im August

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 10.8.

Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag

Umsatzsteuer

 13.8.

 
 13.8.

Mo. 17.8.

Gewerbesteuer

Grundsteuer

 20.8.

 20.8.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Juli 2015

21.07.2015 - 12:41 Uhr

Informationsbrief Juli 2015

Inhalt

  1. Negative Einlagezinsen bei Kapitaleinkünften
  2. Pauschalierung der Einkommensteuer bei Geschenken an Geschäftsfreunde und Zuwendungen an Arbeit - nehmer 
  3. Grunderwerbsteuer: Ausbaukosten nach Errichtung eines Rohbaus 
  4. Feststellung von Verlustvorträgen – Ausbildungskosten 
  1. Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen
  2. Außergewöhnliche Belastungen: Pflege von Angehörigen 
  3. Steuerberatungskosten bei der Erbschaftsteuer
  4. Entwurf eines neuen Erbschaft-/Schenkungsteuer - gesetzes

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli

Fälligkeit Ende der Schonfrist
Mi. 1.7. Grundsteuer (Jahresbetrag) 6.7.
Fr. 10.7. Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 13. 7.
    Umsatzsteuer 13. 7.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.