Aktuelles

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr!

15.12.2015 - 13:34 Uhr

Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse 

Informationsbrief Januar 2016

15.12.2015 - 15:50 Uhr

Informationsbrief Januar 2016

Inhalt

  1. Sachbezugswerte 2016 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. Kindergeld: Steuer-Identifikationsnummern erforderlich
  3. Handwerkerleistungen: Schornsteinfegerleistungen und Werkstattarbeitslohn
  1. Unterhaltsleistungen: Behandlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  2. Abzugsverbot für Gewerbesteuer auch bei Personenunternehmen verfassungsgemäß
  3. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2016

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11.1. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.1.
  Umsatzsteuer 14.1.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Dezember 2015

17.11.2015 - 10:08 Uhr

Informationsbrief Dezember 2015

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2. Besonderheiten beim Lohnsteuerabzug für Dezember
    2015
  3. Abgeltungsteuer: Option zum Teileinkünfteverfahren –
    Anforderungen an die Tätigkeit für die Gesellschaft
  4. Erleichterungen bei der Geltendmachung des
    Investitionsabzugsbetrags
  1. Lohnsteuerliche Behandlung von „Job-Tickets“
  2. Aufwendungen für Feier aus „gemischtem Anlass“
  3. Steuerbefreiung von Trinkgeldern
  4. Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen
  5. Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht
    keine außergewöhnlichen Belastungen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 10.12. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14.12.
  Umsatzsteuer 14.12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.