Aktuelles

Informationsbrief Oktober 2016

30.09.2016 - 12:45 Uhr

Informationsbrief Oktober 2016

Inhalt

  1. Termine und Hinweise zum Jahresende 2016
  2. Arbeitgeberzuschuss für arbeitstägliche Mahlzeiten
  3. Verlustausgleichsbeschränkung für Termingeschäfte im Betriebsvermögen nicht verfassungswidrig
  4. Neue Regelungen zur Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds
  1. Aufwendungen für die häusliche Pflege durch „freie“ Dienstleister als außergewöhnliche Belastung
  2. Kompensation von Mehrergebnissen einer Außenprüfung durch Investitionsabzugsbetrag
  3. Aufwendungen für die Feier eines Dienstjubiläums
  4. Verzicht auf Erstattung von Krankheitskosten im Hinblick auf Beitragsrückerstattungen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 10. 10. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 10.
  Umsatzsteuer 13. 10.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief September 2016

29.08.2016 - 09:38 Uhr

Informationsbrief September 2016

Inhalt

  1. Unentgeltliche Betriebsübertragung – zurückbehaltenes Sonderbetriebsvermögen nicht schädlich
  2. Disagio als sofort abzugsfähige Werbungskosten?
  3. Grunderwerbsteuer: Instandhaltungsrücklage beim Erwerb einer Eigentumswohnung durch Zwangsvollstreckung
  4. Solidaritätszuschlag: Kein vorläufiger Rechtsschutz wegen möglicher Verfassungswidrigkeit
  1. Vorsteuerabzug: Angabe der vollständigen Anschrift in der Rechnung – Vorlage für den Europäischen Gerichtshof
  2. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Haftpflichtversicherung
  3. Seit 2005 gültige Rentenbesteuerung nicht verfassungswidrig
  4. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten

Allgemeine Steuerzahlungstermine im September

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12. 9. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 9.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 9.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 9.
  Umsatzsteuer 15. 9.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief August 2016

25.07.2016 - 07:50 Uhr

Informationsbrief August 2016

Inhalt 

  1. Häusliches Arbeitszimmer: Keine Berücksichtigung von gemischt
    genutzten Nebenräumen
  2. Betriebsveranstaltungen: Freigrenze beim Vorsteuerabzug
  3. Kindergeld: Vorherige Berufstätigkeit voraussetzendes
    Studium als Zweitausbildung
  1. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben
  2. Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung?
  3. Hotelparkplatz: 19 % Umsatzsteuer
  4. Einigung bei der Erbschaftsteuer?

Allgemeine Steuerzahlungstermine im August

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10. 8. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.8.
  Umsatzsteuer 15.8.
Mo. 15. 8. Gewerbesteuer 18.8.
  Grundsteuer 18.8.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.