Aktuelles

Informationsbrief Januar 2017

16.12.2016 - 08:03 Uhr

Informationsbrief Januar 2017

Inhalt

  1. Sachbezugswerte 2017 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. Entscheidungen zum Arbeitslohn von Gesellschafter - Geschäftsführern
  3. Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung keine als Sonderausgaben abzugsfähigen Beträge
  1. Grunderwerbsteuer bei Ausfall des Kaufpreises
  2. Abfindung an den „weichenden“ Erbprätendenten – Berücksichtigung als Nachlassverbindlichkeit
  3. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2017

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10. 1. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 1.
  Umsatzsteuer 13. 1.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Dezember 2016

18.11.2016 - 08:20 Uhr

Informationsbrief Dezember 2016

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2. Gebäudesanierung: Sofortabzug oder anschaffungsnahe Herstellungskosten?
  3. Häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen: Wann steht ein „anderer“ Arbeitsplatz zur Verfügung?
  4. Vorsteuerabzug: Rechnungs berichtigung und Leistungsbeschreibung
  1. Grunderwerbsteuer: Schenkungen unter einer Auflage steuerpflichtig
  2. Zahlungen aus Bonusprogrammen der Krankenkassen – keine Minderung der Sonderausgaben
  3. Tarifentlastungen und höhere Kindervergünstigungen für 2017 und 2018 beschlossen
  4. Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Kassenaufzeichnungen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12. 12. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 12.
  Umsatzsteuer 15. 12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

In der Anlage findet sich ein Stichwortverzeichnis für Informationsbriefe 2016.

Informationsbrief November 2016

26.10.2016 - 08:30 Uhr

Informationsbrief November 2016

Inhalt

  1. Sonderausgaben 2016
  2. Einigung über Erbschaftsteuer-Reform
  3. Mindestlohn ab 1. Januar 2017: 8,84 Euro
  4. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  1. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
  2. Lohnsteuer-Ermäßigung
  3. Senkung der Künstlersozialabgabe auf 4,8 % ab 1. Januar 2017

Allgemeine Steuerzahlungstermine im November

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 10. 11. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 11.
  Umsatzsteuer 14. 11.
Di. 15. 11. Gewerbesteuer 18. 11.
  Grundsteuer 18. 11.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.