Aktuelles

Informationsbrief März 2017

21.02.2017 - 15:11 Uhr

Informationsbrief März 2017

Inhalt

  1. Aufwendungen für Geburtstagsfeier eines Arbeitnehmers als Werbungskosten
  2. Übertragung einer Pensionszusage gegen Ablösungszahlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn?
  3. Abgeltungsteuer: Option zum Teileinkünfteverfahren bei „geringen“ Kapitalbeteiligungen
  1. Sachbezüge: Einbeziehung von Versandkosten in die 44 Euro-Freigrenze
  2. Verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen?
  3. Erbschaftsteuer: Unentgeltliche Überlassung eines sog. Familienheims nicht begünstigt
  4. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März

Fälligkei   Ende der Schonfrist
Fr. 10. 3. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 3.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 3.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 3.
  Umsatzsteuer 13. 3.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Februar 2017

20.01.2017 - 11:43 Uhr

Informationsbrief Februar 2017

Inhalt

  1. Steuerliche Förderung der Elektromobilität
  2. Betriebsausgabenabzug: Gartenfest mit Geschäftsfreunden
  3. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
  4. Aufwendungen für eine Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
  1. Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer
  2. Lohnsteuerbescheinigungen 2016
  3. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer- Vorauszahlungen 2017
  4. Verbesserung der Verlustverrechnung bei Körperschaften
  5. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar

Fällikeit   Ende der Schonfrist
Fr. 10. 2. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 2.
  Umsatzsteuer 13. 2.
Mi. 15. 2. Gewerbesteuer 20. 2.
  Grundsteuer 20. 2.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Auch in diesem Jahr wünschen wir Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2017!

22.12.2016 - 11:01 Uhr

Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse