Aktuelles

Informationsbrief Juni 2017

23.05.2017 - 14:21 Uhr

Informationsbrief Juni 2017

Inhalt

  1. Vermietungsabsicht bei einer über einen längeren Zeitraum leer
    stehenden sanierungsbedürftigen Immobilie
  2. Außergewöhnliche Belastungen: Neue Berechnung der zumutbaren Belastung
  3. Aufbewahrungspflichten für elektronische Kontoauszüge
  4. Kosten für Einrichtungsgegenstände bei doppelter Haushaltsführung
  1. Erlass von Steuern auf Sanierungsgewinne vorläufig
  2. Verlustverrechnung bei Einkünften aus Kapitalvermögen
  3. Private Veräußerungsgeschäfte: Verluste bei Ratenzahlung
  4. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittländern (Nicht-EU-Staaten)

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12. 6. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 6.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 6.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 6.
  Umsatzsteuer 15. 6.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

Informationsbrief Mai 2017

28.04.2017 - 12:15 Uhr

Informationsbrief Mai 2017

Inhalt

  1. Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften: Übergangsregelung
  2. Zulässigkeit von Gebäudeabschreibungen bei mittelbarer Grundstücksschenkung
  3. Papierbescheinigung für Bonusprogramme der Krankenkassen
  1. Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler
  2. Erlass von Steuern auf Sanierungsgewinne nur nach Einzelfallprüfung
  3. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10. 5. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 5.
  Umsatzsteuer 15. 5.
Mo. 15. 5. Gewerbesteuer 18. 5.
  Grundsteuer 18. 5.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief April 2017

27.03.2017 - 11:34 Uhr

Informationsbrief April 2017

Inhalt

  1. Dienstwagenbesteuerung: Vom Arbeitnehmer getragene Kosten
  2. Häusliches Arbeitszimmer: Höchstbetrag personenbezogen
  3. Nachlass an eine GmbH unterliegt sowohl der Erbschaft- als
    auch der Körperschaftsteuer
  1. Vermietung einer Wohnung an Gesellschafter - Geschäftsführer
  2. Bestätigung der EuGH-Rechtsprechung zur Rechnungsberichtigung
  3. Kapitalabfindungen bei betrieblicher Altersversorgung
  4. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer - Erklärung 2016

Allgemeine Steuerzahlungstermine im April

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 10. 4. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 4.
  Umsatzsteuer 13. 4.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.