Aktuelles

Informationsbrief Dezember 2017

27.11.2017 - 11:45 Uhr

Informationsbrief Dezember 2017 
mit Stichwortverzeichnis für Informationsbriefe 2017StichwStichwortverzeichnis für Informationsbriefe 2017ortverzeichnis für Informationsbriefe 2017

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2. Aufwendungen für beschädigte Wohnung keine anschaffungsnahen Herstellungskosten
  3. Tarifentlastungen und höhere Kindervergünstigungen ab 2018
  4. Kein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei selbstgenutzter Ferienwohnung
  1. Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Betriebs
  2. Studium im Alter: Erwerbsbedingt oder privat veranlasst?
  3. Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen für eine GmbH
  4. Kosten für das „Vorhalten“ einer Wohnung aus beruflichen Gründen als Werbungskosten

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11. 12. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 12.
  Umsatzsteuer 14. 12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief November 2017

23.10.2017 - 09:30 Uhr

Informationsbrief November 2017

Inhalt

  1. Sonderausgaben 2017
  2. Geringwertige Wirtschaftsgüter: Grenze wird ab 2018 
    von 410 Euro auf 800 Euro angehoben
  3. Berücksichtigung von Kosten für ein häusliches
    Arbeitszimmer („Home-Office“)
  1. EuGH-Vorlage zur Soll-Besteuerung
  2. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  3. Künstlersozialabgabe sinkt ab 1. Januar 2018 auf 4,2 %
  4. Lohnsteuer-Ermäßigung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im November

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Fr. 10. 11. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 11.
  Umsatzsteuer 13. 11.
Mi. 15. 11. Gewerbesteuer 20. 11.
  Grundsteuer 20. 11.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Oktober 2017

25.09.2017 - 08:39 Uhr

Informationsbrief Oktober 2017

Inhalt

  1. Termine und Hinweise zum Jahresende 2017
  2. Scheidungskosten: Kein Abzug als außergewöhnliche Belastungen
  3. Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers für mehrere Einkunftsarten
  4. Keine Verteilung von außergewöhnlichen Belastungen
  5. Abfindung für Verzicht auf Pflichtteilsanspruch zu Lebzeiten des Erblassers
  1. Neues Investmentsteuergesetz: Besteuerung von „Alt-Anteilen“
  2. Zuwendungen an Parteien und kommunale Wählervereinigungen
  3. Zugangsbeschränkte Vereine nicht gemeinnützig
  4. Betriebsausgabenabzug bei pauschal versteuerten
    Geschenken an Geschäftsfreunde – keine Verschlechterung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10. 10. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 10.
  Umsatzsteuer 13. 10.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.