Aktuelles

Wir wünschen Ihnen ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2025 und bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit!

27.12.2024 - 12:50 Uhr

Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse

Informationsbrief Dezember 2024

29.11.2024 - 08:12 Uhr

Informationsbrief Dezember 2024

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
  2. Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025
  3. Handwerkerleistungen bei Vorauszahlungen
  4. Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage – Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs
  1. Vorsteuerabzug bei Stromlieferungen an Mieter
  2. Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach Beginn der Pensionszahlungen
  3. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung und Überschusseinkünften

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10.12. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
13.12.
  Umsatzsteuer 13.12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen;maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief November 2024

29.10.2024 - 07:45 Uhr

Informationsbrief November 2024

Inhalt

  1. Sonderausgaben 2024
  2. Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögen
  3. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. anlässlich von Betriebs- oder Weihnachtsfeiern)
  4. Verfassungswidrigkeit von Aussetzungszinsen – Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
  1. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Ratenzahlung
  2. Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende 2024 bezahlen
  3. Lohnsteuer-Ermäßigung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im November

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11.11. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.11.
  Umsatzsteuer 14.11.
Fr. 15.11. Gewerbesteuer 18.11.
  Grundsteuer 18.11.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen;maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.