Aktuelles

Informationsbrief August 2018

27.07.2018 - 11:27 Uhr

Informationsbrief August 2018 

Inhalt

  1. Gehaltsverzicht im Zusammenhang mit vorzeitigem Ruhestand kein sofort zufließender Arbeitslohn
  2.  „Spekulationssteuer“ auch auf häusliches Arbeitszimmer?
  3. Angabe des Leistungszeitpunkts in einer Rechnung
  4. Aussetzung der Vollziehung bei Verzinsung von Steuer nachzahlungen: Anwendung durch die Finanzverwaltung
  1. Steuerliche Entlastung für Familien ab 2019 geplant
  2. Baukostenzuschuss für öffentliche Sammelnetze: Keine Steuerermäßigung
  3. Überlassung eines PKW an geringfügig beschäftigten Ehepartner zulässig?
  4. Geplante Änderungen im Zusammenhang mit den Beiträgen zur Sozialversicherung
  5. Kleinunternehmerregelung bei Gebrauchtwarenhändlern

Allgemeine Steuerzahlungstermine im August

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Fr. 10. 8. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 8.
  Umsatzsteuer 13. 8.
Mi. 15. 8. Gewerbesteuer 20. 8.
  Grundsteuer 20. 8.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Juli 2018

25.06.2018 - 08:27 Uhr

Informationsbrief Juli 2018 

Inhalt

  1. Festsetzung von Nachzahlungszinsen ab 2015 nicht verfassungsgemäß
  2. Nachweis beim Abzug von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen
  3. Renten aus „alten“ Lebensversicherungen steuerfrei?
  4. Verbilligte Nutzung von Fitnessstudios durch Arbeitnehmer
  1. Paketzustelldienst: Übernahme von Verwarnungsgeldern kein Arbeitslohn?
  2. Erbschaftsteuer: Wertpapiere als schädliches Verwaltungsvermögen
  3. Kostenfaktor Grunderwerbsteuer

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 2. 7. Grundsteuer (Jahresbetrag) 5. 7.
Di. 10. 7. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 7.
  Umsatzsteuer 13. 7.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Juni 2018

22.05.2018 - 11:55 Uhr

Informationsbrief Juni 2018 

Inhalt

  1. Berufliche Nutzung einer im (Mit-)Eigentum des Ehepartners stehenden Wohnung
  2. Berücksichtigung von Aufwendungen eines Übungsleiters
  3. Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim: Auflassungsvormerkung kein Eigentum
  4. Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung nach Rentenerhöhung?
  1. Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts nicht steuerpflichtig
  2. Übertragung des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
  3. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittländern (Nicht-EU-Staaten)
  4. Selbst getragene Krankheitskosten keine abzugsfähigen Sonderausgaben

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11. 6. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 6.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 6.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 6.
  Umsatzsteuer 14. 6.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.