Aktuelles

Informationsbrief Januar 2019

21.12.2018 - 12:44 Uhr

Informationsbrief Januar 2019

Inhalt

  1. Sachbezugswerte 2019 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. Zusätzliche steuerfreie Arbeitgeberleistungen ab 2019
  3. Zinsen zur Finanzierung eines Gesellschafter-Darlehens bei den Kapitaleinkünften
  1. Private PKW-Nutzung: Kostendeckelung
  2. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2019

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar

Fällikeit   Ende der Schonfrist
Do. 10. 1. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 1.
  Umsatzsteuer 14. 1.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Auch in diesem Jahr wünschen wir Ihnen wieder ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2019!

21.12.2018 - 11:10 Uhr

Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse

Informationsbrief Dezember 2018

27.11.2018 - 14:36 Uhr

Informationsbrief Dezember 2018 

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2. Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen – Kein Arbeitslohn bei Absage von Arbeitnehmern
  3. Gesetzliche Krankenkassen: Wahltarife mit Selbstbehalt
  4. Festsetzung von Steuerzinsen nicht verfassungsgemäß
  5. Mindestlohn ab 1. Januar 2019: 9,19 Euro
  1. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  2. Vorsorgeaufwendungen für unterhaltsberechtigtes Kind
  3. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben
  4. Überspannung eines privaten Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 10. 12. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 12.
  Umsatzsteuer 13. 12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.