Aktuelles
Informationsbrief Januar 2019
21.12.2018 - 12:44 Uhr
Inhalt
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar
Fällikeit | Ende der Schonfrist | |
Do. 10. 1. | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
14. 1. |
Umsatzsteuer | 14. 1. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Auch in diesem Jahr wünschen wir Ihnen wieder ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2019!
21.12.2018 - 11:10 Uhr
Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse
Informationsbrief Dezember 2018
27.11.2018 - 14:36 Uhr
Informationsbrief Dezember 2018
Inhalt
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember
Fälligkeit | Ende der Schonfrist | |
Mo. 10. 12. | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
13. 12. |
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
13. 12. | |
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag |
13. 12. | |
Umsatzsteuer | 13. 12. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.