Aktuelles

Informationsbrief April 2019

25.03.2019 - 10:39 Uhr

Informationsbrief April 2019

Inhalt

  1. Verbesserte Förderung der betrieblichen Altersversorgung: Arbeitgeberzuschuss ab 2019
  2. Zuschüsse für Mahlzeiten des Arbeitnehmers
  3. Unentgeltliche PKW-Nutzung durch den Ehepartner als Entlohnung für geringfügige Beschäftigung
  4. Unentgeltlicher Erwerb eines Grundstücks und Abbruch des Gebäudes
  1. Umsatzsteuerliche Zuordnung von gemischt genutzten Gegenständen zum Unternehmen – Mindestnutzung weiterhin anzuwenden
  2. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer - Erklärung 2018

Allgemeine Steuerzahlungstermine im April

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10. 4. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 4.
  Umsatzsteuer 15. 4.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief März 2019

25.02.2019 - 09:49 Uhr

Informationsbrief März 2019

Inhalt

  1. Neue Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2018 und neue Regelungen für Verspätungszuschläge
  2. Umsatzsteuerbescheinigung im Online-Handel
  3. Gesellschaftereinlage als Finanzierungshilfe für GmbH
  4. Arbeitslohn: Rabatt von dritter Seite
  1. Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen – Anwendung durch Finanzverwaltung
  2. Geschäftsveräußerung: Erwerb des Inventars und Anmietung der Immobilie
  3. Begünstigung der Nutzung „öffentlicher Verkehrsmittel“ auch für Taxis
  4. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11. 3. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 3.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 3.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 3.
  Umsatzsteuer 14. 3.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Februar 2019

28.01.2019 - 13:44 Uhr

Informationsbrief Februar 2019

Inhalt

  1. Nachzahlungszinsen verfassungswidrig? Erhebung ausgesetzt
  2. Statt „Gleitzone“ ab Juli 2019 neuer „Übergangsbereich“ bis 1.300 Euro
  3. Nutzung des betrieblichen PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
  4. Finanzverwaltung akzeptiert Erleichterungen bei Angabe der Anschrift in Rechnungen durch BFH-Rechtsprechung
  1. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Voraus -zahlungen 2019
  2. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15.Februar
  3. Lohnsteuerbescheinigungen 2018
  4. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11. 2. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 2.
  Umsatzsteuer 14. 2.
Fr. 15. 2. Gewerbesteuer 18. 2.
  Grundsteuer 18. 2.


Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.