Aktuelles

Informationsbrief Oktober 2019

27.09.2019 - 09:47 Uhr

Informationsbrief Oktober 2019

Inhalt

  1. Sonderausgaben 2019
  2. Steuerfreie Zuschüsse für Fahrten im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr
  3. Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
  4. Teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 geplant
  1. Zeitwertkonten-Modell bei (Gesellschafter-)Geschäftsführer einer GmbH
  2. Kindergeld: Weiterführende Ausbildung und (Vollzeit-) Erwerbstätigkeit
  3. Häusliches Arbeitszimmer: Berücksichtigung von Kosten für Renovierung der Wohnung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 10. 10. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 10.
  Umsatzsteuer 14. 10.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief September 2019

30.08.2019 - 07:26 Uhr

Informationsbrief September 2019

Inhalt

  1. Nachzahlungen von Überstundenvergütungen als steuerbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeit
  2. Reisekosten: Behandlung von Fahrtkosten bei bestimmten Berufsgruppen
  3. Übernahme der Kosten für die Heimunterbringung eines Elternteils
  4. Keine vorweggenommenen Werbungskosten des Nießbrauchers für ein Grundstück
  1. Vorsteuerabzug bei Umzugskostenerstattung an Arbeitnehmer
  2. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten
  3. Mindern Kosten für eine Garage den steuerpflichtigen Nutzungswert bei PKW-Überlassung?

Allgemeine Steuerzahlungstermine im September

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10. 9. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 9.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 9.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 9.
  Umsatzsteuer 13. 9.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief August 2019

29.07.2019 - 08:59 Uhr

Informationsbrief August 2019

Inhalt

  1. Nachholung von Angaben zu Bewirtungsaufwendungen
  2. Förderung des Mietwohnungsneubaus
  3. Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung
  4. Einkommensteuerliche Änderungen geplant
  1. Einmalentschädigung für Dienstbarkeit bei Betriebsgrundstücken
  2. Geplante Gesetzesänderungen im Bereich der Umsatzsteuer

Allgemeine Steuerzahlungstermine im August

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12. 8. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 8.
  Umsatzsteuer 15. 8.
Do. 15. 8. Gewerbesteuer 19. 8.
  Grundsteuer 19. 8.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.