Aktuelles

Wir danken für die angenehme Zusammenarbeit und wünschen für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg.

20.12.2019 - 08:15 Uhr

Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse

Informationsbrief Dezember 2019

26.11.2019 - 16:33 Uhr

Informationsbrief Dezember 2019

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2. Grundsteuerreform beschlossen
  3. Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 9,35 Euro
  4. Weitere Steueränderungen ab 2020 und später
  1. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  2. Vorsteuerabzug bei Umzugskostenerstattung an Arbeitnehmer
  3. Zurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
  4. Fristverlängerung bei Umstellung von Registrierkassen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10. 12. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 12.
  Umsatzsteuer 13. 12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief November 2019

01.11.2019 - 10:45 Uhr

Informationsbrief November 2019

Inhalt

  1. Abgabetermine und Hinweise zum Jahresende 2019
  2. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben zum Jahreswechsel
  3. Unbelegte Brötchen keine „Mahlzeit“
  4. Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft
  1. Lohnsteuer-Ermäßigung
  2. Antrag auf Teileinkünfteverfahren bei verdeckter Gewinnausschüttung
  3. Umsatzsteuer: Neue Ausnahmen bei der Soll-Besteuerung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im November

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11. 11. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 11.
  Umsatzsteuer 14. 11.
Fr. 15. 11. Gewerbesteuer 18. 11.
  Grundsteuer 18. 11.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.