Informationsbrief März 2020
28.02.2020 - 10:59 Uhr
Informationsbrief März 2020
Inhalt
- Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- Gehaltsumwandlung: Reaktion des Gesetzgebers auf neue Rechtsprechung
- Berücksichtigung von Verlusten bei Kapitalforderungen
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- Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten: Voraussetzungen erweitert
- Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
- Vorsteuerabzug bei Bahntickets
- Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im März
Fälligkeit |
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Ende der Schonfrist |
Di. 10.03. |
Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag |
13.03. |
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Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag |
13.03. |
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Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag |
13.03. |
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Umsatzsteuer |
13.03. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Informationsbrief Februar 2020
31.01.2020 - 13:28 Uhr
Informationsbrief Februar 2020
Inhalt
- Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
- Anscheinsbeweis bei betrieblicher Nutzung eines PKW
- Einkommensteuer-Erklärungen 2018: Abgabe bis Ende Februar 2020
- Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2020
- Nachträglicher Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
- Lohnsteuerbescheinigungen 2019
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- Belegausgabepflicht: Befreiungsmöglichkeiten
- Abzinsung von unverzinslichen Darlehen
- Nachweis der betrieblichen Nutzung eines PKW für den Investitionsabzugsbetrag
- Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
- Erhöhte Pendlerpauschale ab 2021
- Umsatzsteuerliche Folgen bei geregeltem Brexit
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar
Fälligkeit |
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Ende der Schonfrist |
Mo. 10.02. |
Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag |
13.02. |
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Umsatzsteuer |
13.02. |
Mo. 17.02. |
Gewerbesteuer |
20.02. |
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Grundsteuer |
20.02. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Informationsbrief Januar 2020
31.01.2020 - 13:18 Uhr
Informationsbrief Januar 2020
Inhalt
- Sachbezugswerte 2020 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
- „Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ...“ - Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Arbeitslohn erleichtert
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- Steuerliche Neuregelungen ab dem 01.01.2020
- Krankenversicherungspflichtige Versorgungsbezüge von Rentnern ab 2020
- Neue Werte in der Sozialversicherung für 2020
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