Aktuelles

Informationsbrief März 2020

28.02.2020 - 10:59 Uhr

Informationsbrief März 2020

Inhalt

  1. Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
  2. Gehaltsumwandlung: Reaktion des Gesetzgebers auf neue Rechtsprechung
  3. Berücksichtigung von Verlusten bei Kapitalforderungen
  1. Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten: Voraussetzungen erweitert
  2. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
  3. Vorsteuerabzug bei Bahntickets
  4. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10.03. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.03.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.03.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
13.03.
  Umsatzsteuer 13.03.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Februar 2020

31.01.2020 - 13:28 Uhr

Informationsbrief Februar 2020

Inhalt

  1. Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
  2. Anscheinsbeweis bei betrieblicher Nutzung eines PKW
  3. Einkommensteuer-Erklärungen 2018: Abgabe bis Ende Februar 2020
  4. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2020
  5. Nachträglicher Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
  6. Lohnsteuerbescheinigungen 2019
  1. Belegausgabepflicht: Befreiungsmöglichkeiten
  2. Abzinsung von unverzinslichen Darlehen
  3. Nachweis der betrieblichen Nutzung eines PKW für den Investitionsabzugsbetrag
  4. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
  5. Erhöhte Pendlerpauschale ab 2021
  6. Umsatzsteuerliche Folgen bei geregeltem Brexit

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 10.02. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.02.
  Umsatzsteuer 13.02.
Mo. 17.02. Gewerbesteuer 20.02.
  Grundsteuer 20.02.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Januar 2020

31.01.2020 - 13:18 Uhr

Informationsbrief Januar 2020

Inhalt

  1. Sachbezugswerte 2020 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. „Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ...“ - Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Arbeitslohn erleichtert
  1. Steuerliche Neuregelungen ab dem 01.01.2020
  2. Krankenversicherungspflichtige Versorgungsbezüge von Rentnern ab 2020
  3. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2020