Aktuelles

Informationsbrief Dezember 2023

27.11.2023 - 11:23 Uhr

Informationsbrief Dezember 2023

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs
  2. Aus- und Weiterbildungskosten der eigenen Kinder als Betriebsausgaben
  3. Wertfeststellungen für Erbschaftsteuer bindend
  4. Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
  1. Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler
  2. Unterbringung in einer Wohngemeinschaft als außergewöhnliche Belastung
  3. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmenüberschussrechnung mit Überschusseinkünften

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11.12. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14.12.
  Umsatzsteuer 14.12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief November 2023

30.10.2023 - 07:45 Uhr

Informationsbrief November 2023

Inhalt

  1. Sonderausgaben 2023
  2. Geringwertige Wirtschaftsgüter noch bis Jahresende 2023 anschaffen
  3. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z.B. anlässlich von Betriebs- oder Weihnachtsfeiern)
  1. Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende 2023 bezahlen
  2. Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023
  3. Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögen
  4. Lohnsteuer-Ermäßigung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im November

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Fr. 10.11. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.11.
  Umsatzsteuer 13.11.
Mi. 15.11. Gewerbesteuer 20.11.
  Grundsteuer 20.11.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Oktober 2023

29.09.2023 - 09:37 Uhr

Informationsbrief Oktober 2023

Inhalt

  1. Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs
  2. Privates Veräußerungsgeschäft nach Grundstücksteilung
  3. Handwerkerleistungen in unentgeltlich überlassener Wohnung
  4. Angemessene Verzinsung bei Gesellschafterkonten
  1. „Essen auf Rädern“: Aufwendungen keine außergewöhnlichen Belastungen
  2. Erbschaftsteuerbefreiung des „Familienheims“ bei Selbstnutzung
  3. Investitionsbeträge und Sonderabschreibungen bei kleinen und mittleren Betrieben – Investitionsfristen beachten

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10.10. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.10.
  Umsatzsteuer 13.10.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.