Aktuelles

Informationsbrief August 2021

27.09.2021 - 09:29 Uhr

Informationsbrief August 2021

Inhalt

  1. Minijobs: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beachten
  2. Private Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
  3. Umsatzsteuer: Wohnungsvermietung und Stromlieferung
  4. Unterhalt an Lebensgefährten bei BAföG-Bezug
  1. Kurzfristige Beschäftigung: Verlängerung der Beschäftigungsdauer
  2. PKW-Nutzung: Zuschüsse des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs
  3. Steuerberatungs- und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten

Allgemeine Steuerzahlungstermine im August

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10.08. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.08.
  Umsatzsteuer 13.08.
Mo. 16.08. Gewerbesteuer 19.08.
  Grundsteuer 19.08.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Juli 2021

27.09.2021 - 09:29 Uhr

Informationsbrief Juli 2021

  1. Günstigere Besteuerung bei Altersrenten erforderlich
  2. Investitionsabzugsbetrag: Weitere Verlängerung der Investitionsfrist geplant
  3. Abzug von verteilten Erhaltungsaufwendungen im Todesfall
  4. Sponsoring eines Freiberuflers als Betriebsausgaben
  5. Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils
  1. Optionsmöglichkeit für Personengesellschaften zur Besteuerung wie Körperschaften
  2. Bestimmung der „ortsüblichen Marktmiete“ bei verbilligter Vermietung an Angehörige
  3. Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste verfassungswidrig?

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 01.07. Grundsteuer (Jahresbetrag) 05.07.
Mo. 12.07. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.07.
  Umsatzsteuer 15.07.

 

 

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Juni 2021

27.09.2021 - 09:35 Uhr

Informationsbrief Juni 2021

Inhalt

  1. Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug beim Arbeitslohn
  2. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit nahen Angehörigen
  3. Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“: Verzögerte Selbstnutzung durch die Erben
  1. Verrechnung von Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen
  2. Umsatzsteuer: Versandhandel wird „Fernverkauf “
  3. Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen
  4. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 10.06. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.06.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.06.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14.06.
  Umsatzsteuer 14.06.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.