Aktuelles

Informationsbrief November 2021

29.10.2021 - 10:59 Uhr

Informationsbrief November 2021

Inhalt

  1. Abgabetermine und Hinweise zum Jahresende 2021
  2. Kinderbetreuungskosten: Arbeitgeberzuschuss zu Kita-Beiträgen
  3. Kürzung von Verpflegungspauschalen bei Mahlzeitengestellung
  4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bei geringfügigen Beträgen
  1. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben zum Jahreswechsel bei Einnahmen-Überschussrechnung
  2. Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung bei Entgeltumwandlung
  3. Anhebung des Mindestlohns ab 2022
  4. Lohnsteuer-Ermäßigung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im November

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10.11. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.11.
  Umsatzsteuer 15.11.
Mo. 15.11. Gewerbesteuer 18.11.
  Grundsteuer 18.11.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Oktober 2021

27.09.2021 - 09:28 Uhr

Informationsbrief Oktober 2021

Inhalt

  1. Sonderausgaben 2021
  2. Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6% verfassungswidrig
  3. Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten: Bauantrag bis zum 31.12.2021 erforderlich
  4. Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf einer Ferienwohnung mit Inventar
  5. Aufteilung der Kosten auf teilnehmende Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen
  1. Wohnungsbauprämie: Anhebung der Einkommensgrenzen ab 2021
  2. Privates Veräußerungsgeschäft bei Überlassung einer Wohnung an getrennt lebenden Ehegatten und gemeinsames Kind
  3. Steuerliche Erleichterungen für Helfer in Impf- und Testzentren sowie in mobilen Impf-Teams
  4. Corona-Hilfen: Verlängerung von Abgabefristen für Steuererklärungen auch für das Jahr 2020

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11.10. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.10.
  Umsatzsteuer 14.10.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief September 2021

27.09.2021 - 09:29 Uhr

Informationsbrief September 2021

Inhalt

  1. Übertragung des Kinderfreibetrags und des BEA-Freibetrags
  2. Steuerliche Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Hochwasserkatastrophe
  3. Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf einer selbst genutzten Wohnung einschließlich eines häuslichen Arbeitszimmers
  1. Zahlungen der Krankenkassen als Beitragsrückerstattung
  2. Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs bei „ständiger“ Bereitschaft als geldwerter Vorteil?
  3. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten

Allgemeine Steuerzahlungstermine im September

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Fr. 10.09. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.09.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.09.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
13.09.
  Umsatzsteuer 13.09.

 

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.