Aktuelles

Informationsbrief März 2021

23.02.2021 - 14:36 Uhr

Informationsbrief März 2021

Inhalt

  1. Coronabedingte Fristverlängerung bei der Rücklage für Ersatzbeschaffung
  2. Sachbezug bei Teilnahme am Firmenfitness-Programm
  3. Kürzung der steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Nichteinnahme von gestellten Mahlzeiten
  4. Wildtierschäden als außergewöhnliche Belastungen?
  5. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
  1. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Reinigung von Gehweg und Fahrbahn
  2. Erbschaft-/Schenkungsteuer: Urenkel gelten nicht als Enkel
  3. Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 sowie Karenzzeit für Steuerzinsen werden gesetzlich verlängert
  4. Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen: Rechtsstreit um Umgangsrecht und Unterhalt

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10.03. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.03.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.03.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15.03.
  Umsatzsteuer 15.03.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Februar 2021

29.01.2021 - 08:09 Uhr

Informationsbrief Februar 2021

Inhalt

  1. Jahressteuergesetz 2020: Wichtige Änderungen
  2. Lohnsteuerbescheinigungen 2020
  3. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2021
  4. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
  5. Förderung durch Baukindergeld wird verlängert
  1. Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebautes Grundstück
  2. Umsatzsteuerliche Auswirkungen durch den Brexit
  3. Erweiterung der Corona-Hilfen: Abgabefrist für Steuer-
    erklärungen 2019 – Verlängerung von Stundungsmöglichkeiten

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10.02. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.02.
  Umsatzsteuer 15.02.
Mo. 15.02. Gewerbesteuer 18.02.
  Grundsteuer 18.02.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Januar 2021

22.12.2020 - 08:39 Uhr

Informationsbrief Januar 2021

Inhalt

  1. Sachbezugswerte 2021 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. Rentenerhöhung zur Anpassung der Ost-Renten in vollem Umfang steuerpflichtig
  3. Zahlung von Verwarnungsgeldern als Arbeitslohn
  1. Gesetzesänderungen ab 2021
  2. Übertragung von Kinderfreibeträgen bei nicht verheirateten Eltern
  3. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2021

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11.01. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.01.
  Umsatzsteuer 14.01.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.