Aktuelles

Informationsbrief Juni 2021

27.09.2021 - 09:35 Uhr

Informationsbrief Juni 2021

Inhalt

  1. Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug beim Arbeitslohn
  2. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit nahen Angehörigen
  3. Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“: Verzögerte Selbstnutzung durch die Erben
  1. Verrechnung von Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen
  2. Umsatzsteuer: Versandhandel wird „Fernverkauf “
  3. Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen
  4. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 10.06. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.06.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.06.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14.06.
  Umsatzsteuer 14.06.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Mai 2021

27.09.2021 - 09:36 Uhr

Informationsbrief Mai 2021

Inhalt

  1. Wertverluste von Aktien infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei einer AG
  2. Corona-Krise: Weitere Verlängerung von Stundungen und Anpassung von Vorauszahlungen
  3. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  1. Weniger Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte bei Homeoffice
  2. Vorsteueraufteilung bei Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes
  3. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer- Erklärung 2020

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 10.05. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.05.
  Umsatzsteuer 14.05.
Mo. 17.05. Gewerbesteuer 20.05.
  Grundsteuer 20.05.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief April 2021

30.03.2021 - 11:42 Uhr

Informationsbrief April 2021

Inhalt

  1. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software nur noch ein Jahr
  2. Progressionsvorbehalt: Lohnersatzleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise
  3. Drittes Corona-Steuerhilfegesetz: Umsatzsteuer-Satz in der Gastronomie – Kinderbonus – Verlustrücktrag
  1. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
  2. Berücksichtigung von Aufwendungen bei Auslands-(praxis)semestern
  3. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im April

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12.04. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.04.
  Umsatzsteuer 15.04.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.