Aktuelles

Wir danken für die angenehme Zusammenarbeit in diesem Jahr und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg.

21.12.2021 - 15:29 Uhr

Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse

Informationsbrief Januar 2022

21.12.2021 - 07:47 Uhr

Informationsbrief Januar 2022

Inhalt

  1. Sachbezugswerte 2022 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs bei kleineren Mängeln
  1. Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen
  2. Keine „Erbschaftsteuerpause“ durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
  3. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2022

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 10.01. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.01.
  Umsatzsteuer 13.01.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Dezember 2021

26.11.2021 - 11:57 Uhr

Informationsbrief Dezember 2021

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2. Steuerliche Betriebsaufspaltung bei Beteiligung minderjähriger Kinder
  3. Weitere Verlängerung von Investitionsfristen im Zusammenhang mit der Corona-Krise
  4. Privates Veräußerungsgeschäft: Zeitnaher Verkauf nach unentgeltlicher Übertragung
  1. Ausgleichszahlungen an Nacherben
  2. Steuerermäßigung nach § 35a EStG: Maßnahmen der öffentlichen Hand und Fahrbahnreinigung
  3. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  4. Steuerfreiheit bei Rentenwahl von „alten“ Lebensversicherungen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Fr. 10.12. Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 13.12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 13.12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
13.12.
  Umsatzsteuer 13.12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.