Aktuelles

Informationsbrief April 2022

28.03.2022 - 07:49 Uhr

Informationsbrief April 2022

Inhalt

  1. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software nur noch ein Jahr
  2. Zufluss von Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer
  3. Vorläufige Steuerfestsetzungen im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
  4. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
  1. Keine Schenkungsteuer auf Abfindung bei Scheidung
  2. Erbschaftsteuer: Billigkeitsmaßnahmen zur Lohnsummenregelung wegen der Corona-Krise
  3. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im April

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11.04. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.04.
  Umsatzsteuer 14.04.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Februar 2022

25.02.2022 - 13:01 Uhr

Informationsbrief März 2022

Inhalt

  1. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen
  2. Entfernungspauschale bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel
  3. Fehlende allgemeine Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig
  4. Fremdübliche Zinsen auf Konzerndarlehen
  1. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
  2. Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen
  3. Häusliches Arbeitszimmer in einer gemeinsamen Wohnung von Ehepartnern
  4. Grundsteuerreform: Steuererklärungspflichten noch in diesem Jahr

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 10.03. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.03.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.03.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14.03.
  Umsatzsteuer 14.03.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Februar 2022

31.01.2022 - 11:39 Uhr

Informationsbrief Februar 2022

Inhalt

  1. Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung bei Betriebsaufgabe
  2. Umsatzsteuer auf Ratenzahlungen
  3. Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf von Kryptowährungen
  4. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
  1. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2022
  2. Lohnsteuerbescheinigungen 2021
  3. Anforderungen an Rechnungen: Handelsübliche Bezeichnung
  4. Pflichtmeldungen zum Transparenzregister

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 10.02. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.02.
  Umsatzsteuer 14.02.
Di. 15.02. Gewerbesteuer 18.02.
  Grundsteuer 18.02.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.