Aktuelles

Informationsbrief Februar 2022

31.01.2022 - 11:39 Uhr

Informationsbrief Februar 2022

Inhalt

  1. Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung bei Betriebsaufgabe
  2. Umsatzsteuer auf Ratenzahlungen
  3. Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf von Kryptowährungen
  4. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
  1. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2022
  2. Lohnsteuerbescheinigungen 2021
  3. Anforderungen an Rechnungen: Handelsübliche Bezeichnung
  4. Pflichtmeldungen zum Transparenzregister

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 10.02. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.02.
  Umsatzsteuer 14.02.
Di. 15.02. Gewerbesteuer 18.02.
  Grundsteuer 18.02.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Wir danken für die angenehme Zusammenarbeit in diesem Jahr und wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg.

21.12.2021 - 15:29 Uhr

Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse

Informationsbrief Januar 2022

21.12.2021 - 07:47 Uhr

Informationsbrief Januar 2022

Inhalt

  1. Sachbezugswerte 2022 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs bei kleineren Mängeln
  1. Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen
  2. Keine „Erbschaftsteuerpause“ durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
  3. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2022

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 10.01. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.01.
  Umsatzsteuer 13.01.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.